Start Essenz Tagesthema Farbtupfer im Winter – Fruchtsaft & Co.
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Farbtupfer im Winter – Fruchtsaft & Co.

Mit einer – im wahrsten Sinne des Wortes – farbigen und natürlichen Auswahl an Lebensmitteln und Getränken kann man sein persönliches Wohlbefinden insbesondere in der kalten Jahreszeit positiv beeinflussen und das Immunsystem stärken. Fruchtsäfte sind die reinsten Farbtupfer im Winter und können mit ihrer Vielfalt auf erfrischende und wohlschmeckende Weise helfen, den Körper mit Flüssigkeit und lebensnotwendigen Nährstoffen zu versorgen. Ob solo oder in raffinierter Mischung, die bunte Auswahl im Saftregal lässt keine Wünsche offen. Und das Schönste daran: Fruchtsäfte gibt es von Januar bis Dezember und sie lassen sich bequem auf Vorrat einkaufen. Wenn es mal besonders kalt ist, kann ein heißer Apfelsaft, aromatisch mit Gewürzen zubereitet, für wohltuende Wärme von innen sorgen. Für Eilige gilt: Einfach Verpackung öffnen und fertig – die Auswahl bietet heute alles, was auf bequeme und einfache Art eine gesunde und ausgewogene Ernährung unterstützt – und gut schmeckt.


DIE HERSTELLUNG VON FRUCHTSÄFTEN
Fruchtsäfte bestehen immer zu 100 Prozent aus „flüssigem Obst“. Hoch entwickelte Technologien sorgen für eine schonende Herstellung, bei der die wertvollen Inhaltsstoffe und der ursprüngliche Geschmack der Früchte weitgehend erhalten bleiben.

Fruchtsäfte werden unter zwei Verkehrsbezeichnungen angeboten:
• Fruchtsaft (Direktsaft)
• Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat
Es handelt sich hierbei nicht um unterschiedliche Produktqualitäten, sondern um unterschiedliche Herstellungsverfahren.

Direktsaft wird, so wie er aus der Frucht gewonnen wird, gefiltert. Zur Haltbarmachung pasteurisiert man ihn kurz und sehr schonend. So kann der Gärungsprozess nicht einsetzen. Anschließend wird der Direktsaft abgefüllt oder für eine spätere Abfüllung in Tanks steril gelagert.
Um Fruchtsaftkonzentrat zu gewinnen, entzieht man dem frisch gepressten Saft bei niedrigen Temperaturen unter Vakuumbedingungen zunächst das Aroma und dann das Wasser, bis der Fruchtsaft auf circa ein Sechstel seines ursprünglichen Volumens verdichtet ist. Fruchtsaftkonzentrat und Aroma werden getrennt voneinander in Tanks gelagert oder transportiert. Bei Orangensaftkonzentrat erfolgt das z. B. bei -15 °C.
Nachdem Fruchtsaftkonzentrat und Aroma ihren Bestimmungsort erreicht haben, werden beide Komponenten wieder zusammengefügt und mit besonders aufbereitetem Trinkwasser rückverdünnt. Der Fachmann spricht von Wiederherstellen oder Rekonstituieren. Vor der Abfüllung in Flasche oder Kartonverpackung wird der Fruchtsaft durch Pasteurisation haltbar gemacht. Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat wird auf dem Etikett entsprechend gekennzeichnet.

Die Vorteile von Fruchtsaftkonzentrat liegen auf der Hand: Durch den Konzentrationsprozess kann der benötigte Lager- und Transportraum beachtlich verringert werden. Das spart Energie, reduziert die Kosten und zeigt entsprechend positive Auswirkungen auf die Umwelt. Darüber hinaus ist es möglich, die Abfüllung des Fruchtsaftes kontinuierlich nach Bedarf vorzunehmen, also auch über die Zeit der Ernte hinaus. Deshalb lassen sich durch die Lagerung von Fruchtsaftkonzentraten Jahre mit einer geringen Obsternte ausgleichen. Fruchtsaftkonzentrat behält die Qualität auch bei längerer Lagerzeit.

Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat ist qualitativ und geschmacklich ebenso hochwertig wie Direktsaft. Beide bestehen aus 100 % Frucht und enthalten weder Konservierungs- noch Farbstoffe. Auch der Zusatz von Zucker ist nicht erlaubt. Es sei denn, dass eine sog. Korrektur-Zuckerung mit max. 15 Gramm pro Liter vorgenommen wird (erlaubt lt. EU-Fruchtsaftverordnung). Diese Möglichkeit wird in Deutschland nicht genutzt. Saure Apfelsäfte werden mit süßen gemischt, um ein ausgewogenes Zucker-Säure-Verhältnis zu erreichen, das die Verbraucher wünschen.


DAS ETIKETT: DIE VISITENKARTE
Was drin ist, muss auch auf der Verpackung gekennzeichnet werden: Fruchtsäfte und Fruchtnektare werden zur Information und zum Schutz des Verbrauchers entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften klar und eindeutig gekennzeichnet.

Besonders wichtig ist dabei die Verkehrsbezeichnung, z. B. „Apfelsaft”, „Pfirsichnektar” usw. Diese Pflichtbezeichnung beschreibt das in der Verpackung enthaltene Produkt. Die Verwendung von Fruchtsaftkonzentrat wird zusammen mit dieser Verkehrsbezeichnung angegeben. Bei Fruchtnektar, Gemüsenektar und Fruchtsaftgetränken muss außerdem der Mindestfruchtgehalt in Prozent angegeben werden. Bei Fruchtsaft ist die Angabe „100 % Frucht“ eine freiwillige Angabe, erfolgt jedoch zur besseren Unterscheidung zwischen Fruchtsaft und Fruchtnektar. Die Angabe des Namens sowie der Firma und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers sind ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Das Mindesthaltbarkeitsdatum informiert, bis wann die geschmacklichen Qualitätsmerkmale und die Inhaltsstoffe auf jeden Fall garantiert werden. Die Angabe der Füllmenge in Liter hilft beim Preisvergleich zwischen unterschiedlichen Verpackungsgrößen. Das Zutatenverzeichnis ist auf der Rückseite zu finden. Es gibt Auskunft über alle verwendeten Fruchtarten und die weitere Zusammensetzung des Produktes. Hier gilt: Die in größten Mengen enthaltene Zutat steht am Anfang, die anderen folgen der Reihenfolge nach absteigender Menge. Beispiel Johannisbeernektar: Wasser, Johannisbeersaft, Zucker. Über die Los- und Chargen-Nummer auf der Rückseite kann der Weg des Produktes nachvollzogen werden.

 

[Quelle: Verband der deutschen Fruchtsaftindustrie VdF] 

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